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 Ein Traditionsverein bekleckert sich weiter mit Ruhm
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Chris



Anmeldedatum: 07.03.2008
Beiträge: 997

BeitragVerfasst am: Mi 12 März, 08 14:49    Titel: Ein Traditionsverein bekleckert sich weiter mit Ruhm Antworten mit Zitat

1. FC Kaiserslautern

Anzeige gegen Jäggi und Göbel

René C. Jäggi, ehemaliger Präsident des FCK, und sein Nachfolger Erwin Göbel werden der Untreue zu Lasten des Vereins bezichtigt. Es geht um Steuernachzahlungen aus dem Jahre 2003.

Es bestehe der begründete Verdacht, so die Anzeigeschrift, dass der damalige Vorstandsvorsitzende Jäggi und das damalige Vorstandsmitglied Göbel, heutiger Vorstandsvorsitzender des Bundesligisten, sich der Untreue zu Lasten des 1.FC Kaiserslautern schuldig gemacht hätten. Ohne erkennbare Not, so heißt es in dem Dokument, hätten sie eine wesentlich zu hohe Steuerforderung des Finanzamtes und einen Drei-Punkte-Abzug durch die DFL akzeptiert und dadurch das Vermögen des Vereins geschädigt.

Göbel war zu einer Stellungnahme nicht bereit, Jäggi nicht erreichbar.

Rückblick: Am 4. September 2002 übernimmt René C. Jäggi den Bundesligisten vorerst als Generalbevollmächtiger, ab 8. Januar 2003 schließlich als Präsident. Erwin Göbel, seit 1997 bereits Leiter des Controlling/Rechnungswesen im Verein, wird unter Jäggis Regie in den Vorstand erhoben.

Unmittelbar nach Amtsantritt beauftragt der bekannte Schweizer Sanierer Jäggi (vormals adidas und Romika) den unabhängigen Wirtschaftsprüfer PriceWaterhouseCoopers, die aktuelle Wirtschaftlage des Unternehmens »Fußballklub in Kaiserslautern« zu ermitteln. Die Prüfungsgesellschaft bilanziert Erschreckendes: Sofern die Vermutung verdeckter Gehaltszahlungen sich erhärte, müsse man von einer Lohnsteuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe ausgehen. In mehreren Fällen vermuten die Prüfer hinter Zahlungen für Persönlichkeitsrechte eine organisierte Lohnsteuerhinterziehung. Jäggi informiert umgehend die Finanzbehörden.

Im Februar 2003 weicht das Finanzamt Kaiserslautern trotz fehlender Beweise nicht davon ab, gegen den 1.FC Kaiserslautern Lohnsteuer-Haftungsbescheide über knapp 13 Millionen Euro zu erlassen. Die Finanzbehörde kann sich nur auf die Ergebnisse der von Jäggi eingesetzten Wirtschaftsprüfer berufen, die staatsanwaltlichen Ermittlungen können zu diesem Zeitpunkt noch keine neuen Erkenntnisse zu Tage bringen.

René C. Jäggi wird später behaupten, er habe in dieser Situation schnell handeln müssen, um einen feststehenden Betrag in das Sanierungskonzept einstellen zu können und diesen der DFL zu melden. So legt der Schweizer in der Folge weder Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, noch beantragt er die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbeträge. Stattdessen wird im Mai 2003 zwischen dem Finanzamt Kaiserslautern und den Vorstandsmitgliedern des 1.FC Kaiserslautern, Jäggi und Göbel, eine Verständigung über die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen getroffen. Diese Verständigung beruht auf der Feststellung der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes, dass "frühere Vorstandsmitglieder des 1.FC Kaiserslauterrn [...] im Zeitraum 1.7.1996 bis Ende 2002 […] in größerem Umfang, an einen größeren Personenkreis […] verdeckte – nicht lohnversteuerte – Gehaltszahlungen entrichtet haben". Auf dieser Grundlage sind die Vertreter des 1.FC Kaiserslautern bereit, eine nachzuentrichtende Lohnsteuerschuld in Höhe von 8.950.000 Euro anzuerkennen.

Auch die DFL bezieht sich auf die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfer. Mit einem Beschluss vom 27. März 2003 wird gegen den 1.FC Kaiserslautern wegen nicht ordnungsgemäßer Vorlage der Lizensierungsunterlagen ein Abzug von drei Punkten für die darauf folgende Spielzeit verhängt, zudem müssen sie eine Strafe in Höhe von 125.000 Euro zahlen. Jäggi verzichtet auch hier auf eine Beschwerde. Grundlage für das Urteil der DFL ist der Fall Djorkaeff. Es heißt in der Begründung, das "Missverhältnis" zwischen seinem Gehalt und der Abgeltung der Persönlichkeitsrechte sei »derart auffällig, dass die DFL keinen Zweifel hat, dass über die Marketinggesellschaften Zahlungen des Vereins an den Spieler geleistet wurden«. Hiermit hätten sich die Pfälzer »einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber Vereinen verschafft, die zum selben Zeitpunkt an einer Verpflichtung des Spielers interessiert waren«.

Im Oktober 2005 kommt das Landgericht Kaiserslautern zu einem abschließenden Urteil: Statt der anfangs vom Finanzamt hochgerechneten 13 Millionen Euro ist dem Bundesligisten lediglich eine Steuerhinterziehung in Höhe von einer Million Euro nachzuweisen. Im Einzelfall Djorkaeff wird der Verein frei gesprochen.

Zu diesem Zeitpunkt haben René C. Jäggi und Erwin Göbel bereits das Fritz Walter-Stadion und den Fröhnerhof verkauft, um die höher veranschlagte Lohnsteuerschuld begleichen zu können. Zugleich hat die Stadt Kaiserslautern zum Kauf des Stadions eine Objektgesellschaft gegründet, gedeckt durch Sicherheiten des Landes Rheinland-Pfalz.

Einen Monat nach Urteilsverkündung tritt René C. Jäggi von seinem Amt zurück und setzt Erwin Göbel an seinen Platz. Dieser neue alte Vorstandsvorsitzende wird die nächsten fünf Jahre nichts unternehmen, um die nachweislich zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzufordern, was verfahrensrechtlich in Verbindung mit der Rechtssprechung sowie den Erlassen der Finanzverwaltung möglich wäre. Sein prominenter Vorgänger und späterer Wegbereiter sieht sich noch größeren Vorwürfen ausgesetzt: Dem Schweizer wird in der Anzeigeschrift nachgesagt, er habe sich in dem fraglichen Wirtschaftsjahr eine Gewinnbeteilung von den Pfälzern zusichern lassen. Zum 30. Juni 2003 weist der Zweitligist ein Plus von 1,5 Millionen Euro aus. Es heißt, dieser Jahresüberschuss sei nur durch eine ungewöhnliche bilanzpolitische Maßnahme des Vorstandsvorsitzenden möglich gewesen.

Ablösezahlungen für Spieler, die in den Vorjahren zulässigerweise als Betriebsausgaben gebucht waren, seien von Jäggi im Wege einer bewussten Zuschreibung in Höhe von 3,1 Millionen Euro bilanziell aktiviert worden. Ohne diese Zuschreibung hätte der Verein einen Verlust ausweisen müssen. Neben der Gewinntantieme erleide der FCK somit auch noch einen weiteren Schaden in erheblicher Höhe durch die gewinnabhängige Zahlung von Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Letzte Woche, am 7. März 2008, lief die fünfjährige Verjährungsfrist ab - bzw. wäre sie abgelaufen, geht man vom Ausstellen des Steuerbescheids im Jahre 2003 als Anknüpfungspunkt aus.

An diesem Stichtag fand die Anzeigeschrift der langjährigen Mitglieder gerade noch rechtzeitig ihren Weg in die Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen beim Landgericht Kaiserslautern.
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